❓ Falschparker und unklare Zuständigkeiten zwischen Hilfspolizei und Landespolizei
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird das Gefahrenpotenzial von Falschparkern auf Geh- und Radwegen sowie die unklare Zuständigkeit zwischen der Landespolizei und der städtischen Verkehrspolizei in Frankfurt am Main thematisiert. Die Fragesteller fordern eine Klärung der Zuständigkeiten und eine Verbesserung der Gefahrenabwehr.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer in Frankfurt am Main, sowie die städtische Verkehrspolizei und die Landespolizei.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Bewertung des Gefahrenpotenzials durch die Landesregierung, der Zuständigkeit für Meldungen von Falschparkern und ob es Anweisungen für den Umgang mit Falschparkern gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt das Gefahrenpotenzial von Falschparkern an und erklärt die bestehenden Zuständigkeiten zwischen den Behörden. Es gibt keine speziellen Anweisungen für die Landespolizei zum Abschleppen von Falschparkern. Die Fragen zu Fristen und der Übernahme von Aufträgen durch die Landespolizei bleiben unbeantwortet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es aufgrund unklarer Zuständigkeiten zu rechtsfreien Räumen kommt. Die Landesregierung stellt klar, dass keine speziellen Anweisungen oder Vereinbarungen zur Handhabung von Falschparkern existieren. Es wird auf den Grundsatz der Erstbefassung verwiesen.