❓ Rückzahlungsforderungen im Rahmen des Elterngeldes in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Rückzahlungsforderungen im Zusammenhang mit dem Elterngeld in Hessen. Es wird untersucht, wie viele Bezieher von Elterngeld seit 2015 Rückforderungen hatten und welche Beträge betroffen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eltern, die in Hessen Elterngeld beziehen oder bezogen haben, sowie die zuständigen Elterngeldstellen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Höhe der Rückforderungen, den betroffenen Personen und den Gründen für diese Rückforderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass seit 2015 zahlreiche Rückforderungen im Bereich des Basiselterngeldes, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus erfolgt sind. Die Gründe für Rückforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben, und es gibt keine Kulanzregelungen für unverschuldete Gründe.
⚡ Einordnung
Die Freie Demokraten haben die Anfrage eingereicht. Es wurden konkrete Zahlen zu Rückforderungen genannt, darunter 6 Beziehende im Jahr 2015 mit einem Betrag von 37,12 Euro und 1.809 Beziehende im Jahr 2018 mit 503,18 Euro. Die Landesregierung hat die Elterngeldreform evaluiert und bietet umfangreiche Informationsmöglichkeiten für Antragstellende an.