❓ Unklare Kostenregelung seitens des Sozialministeriums bei Kriegsverletzten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der unklaren Kostenregelung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration für Kriegsverletzte aus der Ukraine. Der Fragesteller fordert Klarheit über die Versorgung und Kostenübernahme für diese Personen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kriegsverletzte und traumatisierte Personen aus der Ukraine, die in Hessen behandelt werden, sowie die Kommunen, die diese Personen aufnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Versorgung und Kostenregelung für Kriegsverletzte, zur Kritik aus Darmstadt und zur Zuweisung der Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Versorgung nach dem SGB V erfolgt und die gesetzlichen Regelungen mehrfach kommuniziert wurden. Es wird auf die Verantwortung des Bundes verwiesen und die Kritik aus Darmstadt wird als nachvollziehbar eingestuft.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine klare Regelung der Kostenübernahme. Die Landesregierung hat ein Konzept zur Versorgung, verweist jedoch auf Unsicherheiten bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Es wird auf einen Erlass vom 30. Juni 2022 verwiesen.