❓ Zuständigkeitswechsel für die Festsetzung und Zahlung des Kindesgeldes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Zuständigkeitswechsel bei der Kindergeldfestsetzung und -zahlung in Hessen, der am 1. Mai 2022 in Kraft trat. Die Fragestellerinnen erkundigen sich nach den Auswirkungen dieses Wechsels auf die betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie die Entscheidungsprozesse.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kindergeldberechtigte Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Tarifbeschäftigte in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen stellen mehrere Fragen, darunter die Anzahl der betroffenen Personen, die Entscheidung über den kindergeldbezogenen Ortszuschlag, die Gründe für die Neuordnung und die finanziellen Auswirkungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass insgesamt 46.392 Kindergeldberechtigte von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind. Die Entscheidung über den Ortszuschlag liegt beim Regierungspräsidium Kassel. Die Übertragung der Zuständigkeit auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit soll zu einer Entlastung des Personals führen und die Bearbeitung effizienter gestalten.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerinnen vermuten, dass die Neuordnung sowohl Einsparungen als auch Mehrkosten mit sich bringen könnte. Die Landesregierung hebt hervor, dass die zentrale Bearbeitung ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen leichter erkennen lässt und Betrugsfälle vermeiden kann.