❓ Dokument 20/9377
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird der Zuständigkeitswechsel für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes in Hessen thematisiert. Der Wechsel trat am 1. Mai 2022 in Kraft und betraf zahlreiche kindergeldberechtigte Personen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kindergeldberechtigte Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Hessen, insgesamt 46.392 Personen mit 78.654 Kindern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der betroffenen Personen, zur Entscheidung über den kindergeldbezogenen Ortszuschlag, zu den Gründen der Neuordnung sowie zu den finanziellen Auswirkungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung geben Auskunft über die Anzahl der betroffenen Personen, die Entscheidungsträger für den Ortszuschlag und die Datenübermittlung zwischen den Behörden. Es wird erklärt, dass die Neuordnung zu einer Entlastung des Personals führt und die Nutzung moderner Online-Angebote ermöglicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Auswirkungen des Zuständigkeitswechsels auf die betroffenen Gruppen und die Effizienz der Verwaltung. Es gibt Hinweise auf mögliche Einsparungen und die Notwendigkeit einer zentralen Bearbeitung zur Vermeidung von Betrugsfällen.