❓ Dokument 20/9386
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) thematisiert die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für Kleinfeuerungsanlagen in Hessen im Kontext der Energiekrise. Es wird erörtert, ob und wie alte Kaminöfen, die aufgrund von Grenzwertüberschreitungen außer Betrieb genommen wurden, wieder in Betrieb genommen werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anlagenbetreiber von Kleinfeuerungsanlagen in Hessen, insbesondere Besitzer von alten Kaminöfen und Holzöfen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung plant, Ausnahmen für den Weiterbetrieb von Kleinfeuerungsanlagen zuzulassen und aus welchen Gründen dies bislang nicht geschehen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine statistischen Erhebungen über außer Betrieb genommene Kleinfeuerungsanlagen in Hessen. Eine pauschale Ausnahmegenehmigung aufgrund der Gasmangellage ist rechtlich nicht möglich. Es wird auf die gesundheitlichen Risiken durch Feinstaubemissionen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Balance zwischen Gesundheitsschutz und der Notwendigkeit, Heizkosten zu senken, auf. Die Diskussion über die Wiederinbetriebnahme alter Kaminöfen könnte in der Öffentlichkeit und unter politischen Akteuren kontrovers sein.