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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Ausnahmegenehmigungen für Kleinfeuerungsanlagen

20. Oktober 2022Dokument 20/9386 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
KleinfeuerungsanlagenAusnahmegenehmigungenEnergiekriseUmweltschutzBImSchG
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für Kleinfeuerungsanlagen in Hessen zu erteilen, insbesondere im Kontext der Energiekrise. Es wird gefragt, ob die Landesregierung Überlegungen zu einer Wiederinbetriebnahme von alten Kaminöfen angestellt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anlagenbetreiber von Kleinfeuerungsanlagen in Hessen sowie Haushalte, die auf alternative Heizmethoden angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der außer Betrieb genommenen Kleinfeuerungsanlagen, zu Überlegungen der Landesregierung bezüglich Ausnahmen für deren Wiederinbetriebnahme und zu möglichen Regelungen, die ähnlich wie in Niedersachsen gestaltet sein könnten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine statistischen Erhebungen zur Anzahl der außer Betrieb genommenen Anlagen durchgeführt. Es gibt rechtliche Bedenken gegen pauschale Ausnahmen aufgrund der Gasmangellage, und die 1. BImSchV erfordert eine Einzelfallprüfung für Ausnahmen. Öfen, die nach 1995 gebaut wurden, dürfen bis Ende 2024 betrieben werden.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung aufgrund der aktuellen Gasmangellage keine Regelungen zur Wiederinbetriebnahme alter Kaminöfen getroffen hat. Es wird auf die gesundheitlichen Risiken durch Feinstaubemissionen hingewiesen und die Priorität der Gasversorgung für Privathaushalte betont.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9386, Wahlperiode 20, eingereicht 20. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.