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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Beitragspflicht nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) für Ukraine-Flüchtlinge

20. Oktober 2022Dokument 20/9387 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
RundfunkbeitragUkraine-FlüchtlingeBeitragsbefreiungHessenSozialleistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Beitragspflicht von Flüchtlingen aus der Ukraine nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) thematisiert. Es wird untersucht, wie viele dieser Flüchtlinge beitragspflichtig sind und wie viele von der Beitragspflicht befreit werden könnten, aber keinen Antrag gestellt haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Hessen leben, sowie die zuständigen Behörden, die den Rundfunkbeitrag verwalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden mehrere Fragen gestellt, darunter die Anzahl der Ukraine-Flüchtlinge in Hessen, die beitragspflichtig sind, und die Anzahl derjenigen, die die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllen, aber keinen Antrag gestellt haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine genauen Zahlen zu den Ukraine-Flüchtlingen, die beitragspflichtig sind oder einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beitragsservice keine spezifischen Informationen zu ukrainischen Flüchtlingen bereitstellen kann.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hält eine Änderung des RBStV für nicht erforderlich. Es wird auf die Website des Beitragsservice verwiesen, die Informationen zur Beitragsbefreiung für Geflüchtete bereitstellt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9387, Wahlperiode 20, eingereicht 20. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.