❓ Dokument 20/939
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Videoüberwachung in hessischen Justizvollzugsanstalten thematisiert. Es wird untersucht, in welchen Anstalten und Bereichen Videoüberwachung eingesetzt wird und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Insassen der Justizvollzugsanstalten, das Personal, sowie die Landesregierung, die für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Videoüberwachung in Justizvollzugsanstalten gestellt, insbesondere zu den Standorten, den Bereichen der Überwachung und der Beteiligung des Personalrats.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung betonen, dass Videoüberwachung ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts ist. Es werden keine spezifischen Standorte oder Details genannt, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit und den rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre der Insassen und der Sicherheit des Personals.