❓ Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Namen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeit, dass hessische Hochschulen Prüfungszeugnisse auf selbstgewählte Vornamen ausstellen, die von den amtlichen Dokumenten abweichen. Dies geschieht unter bestimmten Bedingungen, wie der Vorlage eines Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind trans- und intersexuelle Studierende an hessischen Hochschulen, insbesondere an der Goethe-Universität Frankfurt und anderen genannten Institutionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt, ob und unter welchen Bedingungen hessische Hochschulen und andere Behörden Prüfungszeugnisse auf selbstgewählte Vornamen ausstellen und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass einige Hochschulen, wie die Goethe-Universität und die Universität Kassel, Prüfungszeugnisse auf selbstgewählte Vornamen ausstellen, wenn ein Ergänzungsausweis vorgelegt wird. Andere Behörden und Schulen stellen solche Zeugnisse nicht aus. Die Regelungen basieren auf dem Hessischen Hochschulgesetz.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die derzeitige Regelung für transgeschlechtliche Personen als belastend empfunden wird und eine Reform des Transsexuellengesetzes durch die Bundesregierung angestrebt wird. Die Hochschulen sind verpflichtet, die Gleichberechtigung der Geschlechter und Geschlechtsidentitäten zu fördern.