❓ Dokument 20/9393
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, ob hessische Hochschulen Prüfungszeugnisse auf selbstgewählte Vornamen ausstellen können, die von den amtlichen Dokumenten abweichen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für trans- und intersexuelle Personen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind trans- und intersexuelle Studierende an hessischen Hochschulen sowie die Hochschulen selbst, wie die Goethe-Universität Frankfurt und andere.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Hochschulen Zeugnisse auf selbstgewählte Vornamen ausstellen und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin bestätigt, dass die Goethe-Universität und andere hessische Hochschulen Zeugnisse auf selbstgewählte Vornamen ausstellen können, wenn ein Ergänzungsausweis vorgelegt wird. Die Regelung basiert auf dem Hessischen Hochschulgesetz, das Gleichberechtigung fördert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen einen Fortschritt in der Anerkennung von Geschlechtsidentitäten in Bildungseinrichtungen, was von vielen als notwendig erachtet wird. Es gibt jedoch auch Diskussionen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit einer Reform des Transsexuellengesetzes.