❓ Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die datenschutzkonforme Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Hessen. Insbesondere wird auf die Feststellungen der Datenschutzkonferenz eingegangen, die auf bestehende Risiken hinweisen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die von den OZG-Leistungen profitieren sollen, sowie die Kommunen und Behörden, die diese Leistungen umsetzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Kenntnis von den Feststellungen der Datenschutzaufsichtsbehörden hat, wie sie sich dazu positioniert und welches weitere Vorgehen sie den Kommunen empfiehlt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt die Kenntnis der Feststellungen und unterstützt die Forderung nach der Schaffung datenschutzrechtlicher Regelungen. Es wird empfohlen, weiterhin Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen, solange keine gesetzliche Grundlage geschaffen ist.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat Kenntnis von den Einschätzungen der Datenschutzkonferenz und führt einen regelmäßigen Austausch mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz. Es wird betont, dass keine Risiken für Schadensansprüche durch weitere Ausführungshandlungen der Kommunen gesehen werden.