❓ Zuwanderung aus der Ukraine und anderen Ländern – Teil 4
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern. Der Fragesteller thematisiert die Herausforderungen, die Kommunen und Landkreise bei der Unterbringung von Geflüchteten haben und fragt nach der Anzahl der aufzunehmenden Personen sowie den Kriterien für die Zuweisung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen und Landkreise in Hessen, die mit der Unterbringung von Geflüchteten konfrontiert sind, sowie die Geflüchteten selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die Anzahl der Geflüchteten, die die Kommunen aufnehmen müssen, die Basis dieser Berechnung und die Kriterien, die bei der Zuweisung von Geflüchteten berücksichtigt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert die Kommunen regelmäßig über die Anzahl der aufzunehmenden Personen. Für das vierte Quartal 2022 wird eine durchschnittliche Anzahl von etwa 1.000 Personen pro Woche prognostiziert. Der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung beeinflusst die Aufnahmequote der Kommunen, während unbegleitete minderjährige Geflüchtete nicht in die Berechnung einfließen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und fordern eine klare Mitteilung der Landesregierung über die Anzahl der aufzunehmenden Personen. Die Landesregierung hat keine Änderungen an der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung geplant.