❓ Dokument 20/9460
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Zuwanderung aus der Ukraine und anderen Ländern thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Kapazitäten der Kommunen zur Aufnahme von Geflüchteten und den Maßnahmen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen und Landkreise in Hessen, die mit der Unterbringung von Geflüchteten konfrontiert sind, sowie die geflüchteten Personen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der aufzunehmenden Geflüchteten, zur Berechnung der Zuweisung und zur aktuellen Verteilung auf die Kommunen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung informiert die Kommunen regelmäßig über die Anzahl der aufzunehmenden Personen. Für das vierte Quartal 2022 wird eine durchschnittliche Anzahl von etwa 1.000 Personen pro Woche prognostiziert. Der Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung beeinflusst die Zuweisung, während unbegleitete minderjährige Geflüchtete nicht in die Berechnung einfließen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen der Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten und die ungleiche Verteilung in Hessen. Es gibt Forderungen nach Unterstützung und einer Überprüfung des Verteilerschlüssels.