❓ Dokument 20/9461
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Problematik des fehlenden Haftpflichtschutzes für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland thematisiert. Es wird auf die Regelungen und die Situation nach dem Ende der freiwilligen Initiative der deutschen Versicherer eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ukrainische Fahrzeughalter, die in Deutschland unterwegs sind, sowie Geschädigte von Verkehrsunfällen mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Erfassung ukrainischer Fahrzeuge, der Durchführung von Kontrollen durch die Polizei und der finanziellen Unterstützung für Geschädigte von Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Landesregierung bestätigt, dass ukrainische Fahrzeuge ab dem 1. Juni 2022 eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen müssen. Es liegen keine statistischen Erhebungen über Verstöße oder Unfälle mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Versicherungsschutz auf. Es wird deutlich, dass es keine gezielten Kontrollen gibt und dass Geschädigte von Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen keine Unterstützung durch das Land Hessen erhalten.