❓ Dokument 20/950
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) thematisiert. Der EuGH hat Teile der HOAI für unzulässig erklärt, was eine Neugestaltung erforderlich macht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Architekten, Ingenieure sowie öffentliche Auftraggeber in Hessen und darüber hinaus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung wird gefragt, wie sie das Urteil bewertet, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant und ob sie sich für eine europarechtskonforme Neuregelung der HOAI einsetzen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt den spezifischen Regelungsbedarf an und plant, sich für eine Neugestaltung der HOAI einzusetzen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Es wird festgestellt, dass die Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen unzulässig ist, jedoch die Honorartafeln weiterhin Anwendung finden können.
⚡ Einordnung
Die Neugestaltung der HOAI ist politisch relevant, da sie die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Architekten und Ingenieuren in Deutschland beeinflusst. Es gibt unterschiedliche Interessen zwischen den Berufsgruppen und den Auftraggebern, die in den Reformprozess einfließen müssen.