❓ Dokument 20/951
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Situation von Kurorten und Heilbädern in Hessen thematisiert. Es wird untersucht, wie die Landesregierung die Möglichkeit bewertet, Namenszusätze wie 'Kurort' oder 'staatlich anerkanntes Heilbad' auf Ortsschildern zuzulassen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Hessen, die als Kurorte oder Heilbäder anerkannt sind, sowie deren Einwohner und Gäste.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Möglichkeit gestellt, Namenszusätze auf Ortsschildern zu verwenden, sowie zur Erhebung von Kurtaxen von Tagungsgästen und Seminarteilnehmern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Verwendung von Namenszusätzen auf Ortsschildern durch das Bundesverkehrsrecht geregelt ist und dass es keine Spielräume für Änderungen gibt. Zudem wird erläutert, dass die Erhebung von Kurtaxen in Hessen bereits durch das Kommunalabgabengesetz geregelt ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zur rechtlichen Handhabung von Kurorten in Hessen auf. Es gibt Bestrebungen, die Regelungen zu lockern, jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Bundesgesetze stark eingeschränkt.