❓ Dokument 20/9510
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung einer Spezialkammer für M&A-Streitigkeiten thematisiert. Die Fragestellerin erkundigt sich, ob eine ähnliche Kammer auch in Hessen, speziell am Standort Frankfurt, eingerichtet werden könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Rechtsanwaltschaft, die Justizbehörden in Hessen sowie Unternehmen, die in M&A-Transaktionen involviert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt nach der Haltung der Landesregierung zur Initiative aus NRW, der Möglichkeit einer ähnlichen Kammer in Frankfurt und ob konkrete Pläne für deren Einrichtung bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für eine solche Kammer am Landgericht Frankfurt. Es gibt keine Anfragen von den zuständigen Stellen, und die bestehenden Regelungen ermöglichen bereits eine adäquate Bearbeitung von M&A-Streitigkeiten.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es aktuell keine Unterstützung für die Einrichtung einer Spezialkammer in Hessen gibt, was möglicherweise auf eine unterschiedliche Einschätzung des Bedarfs im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen hindeutet.