❓ Dokument 20/952
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema der Teilzeitbeschäftigung von Richterinnen und Richtern in Hessen behandelt, insbesondere das Recht auf planbare Freizeit. Die Fragesteller erkunden, wie die Teilzeitregelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Herausforderungen dabei bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind teilzeitbeschäftigte Richterinnen und Richter an hessischen Landgerichten sowie die Justizverwaltung in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der teilzeitbeschäftigten Richter, zur Umsetzung der Teilzeitregelungen und zur Gewährleistung von planbarer Freizeit gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz gibt an, dass 91 Richterinnen und Richter an den Landgerichten teilzeitbeschäftigt sind. Die Umsetzung der Teilzeit erfolgt durch eine Reduzierung des Arbeitspensums. Es wird betont, dass Richterinnen und Richter in Teilzeit über ein hohes Maß an Flexibilität verfügen, jedoch kein zusätzliches Recht auf planbare Freizeit besteht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen und Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung von Richtern, was für die Justiz und die betroffenen Richterinnen und Richter von Bedeutung ist. Die Diskussion um die Vereinbarkeit von Teilzeit und richterlicher Unabhängigkeit könnte politisch relevant sein.