❓ Strafverfolgung von „Klimaaktivisten“ aufgrund gefährdender „Aktionen“– Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Strafverfolgung von Klimaaktivisten, die durch Aktionen wie Straßenblockaden auf den Klimaschutz aufmerksam machen. Der hessische Justizminister fordert eine konsequente Anwendung des Strafrechts und diskutiert mögliche Strafverschärfungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Klimaaktivisten, die an Protestaktionen teilnehmen, sowie die Allgemeinheit, insbesondere Verkehrsteilnehmer und Rettungsdienste.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach möglichen Änderungen im Strafrecht zur Abschreckung von Klimaaktivisten, der Anwendung des Polizeirechts zur Ingewahrsamnahme und der Eignung bestehender Gesetze.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bereits Ingewahrsamnahmen nach § 32 HSOG geprüft und sieht die Anwendung bestehender Normen als ausreichend an. Es wird diskutiert, ob zusätzliche Strafvorschriften geschaffen werden sollten, um besonderen Unrechtsphänomenen zu begegnen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die wiederholten Protestaktionen reagiert und prüft die Anwendung bestehender Gesetze. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für präventive Gewahrsamnahmen verwiesen.