❓ Dokument 20/953
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Lisa Gnadl und Christoph Degen thematisiert die Auswirkungen des Starke-Familien-Gesetzes auf die Kostenübernahme für Mittagessen in Kitas und Schulen in Hessen. Es wird gefragt, wie viele Kinder künftig Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen haben und welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder aus Familien mit geringem Einkommen in Hessen, die Kitas und Schulen besuchen. Insbesondere handelt es sich um Kinder, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Kinder in Hessen künftig Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen haben, welche Summe pro Kind übernommen wird und ob die Landesregierung auch Kindern ohne Anspruch auf BuT-Leistungen ein kostenloses Mittagessen ermöglichen will.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung schätzt, dass durch das Starke-Familien-Gesetz in Hessen eine Erhöhung der Anspruchsberechtigten für kostenfreies Mittagessen zu erwarten ist. Im Jahr 2018 waren in Hessen 24.957 Kinder leistungsberechtigt. Die genauen Zahlen zur zukünftigen Anspruchsberechtigung sind aufgrund fehlender Daten nicht genau zu ermitteln. Die Kosten für das Mittagessen werden vollständig übernommen, was eine Änderung zur vorherigen Regelung darstellt, bei der ein Eigenanteil gefordert wurde.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben zur Einführung eines kostenfreien Mittagessens wird politisch unterstützt, da es die Chancengleichheit für Kinder aus einkommensschwachen Familien fördern soll. Kritiker könnten jedoch auf die Herausforderungen bei der Umsetzung und Finanzierung hinweisen.