❓ Dokument 20/9531
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz Zugriff auf das System hessenDATA hat oder hatte. Es werden mehrere spezifische Fragen zu diesem Thema gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz, die Hessische Polizei sowie die Öffentlichkeit, die Informationen über die Nutzung von hessenDATA erwartet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Zugriffsrechten des Verfassungsschutzes auf hessenDATA, der Einrichtung einer eigenen Instanz und der Anzahl der Anfragen an die Polizei gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz keinen Zugriff auf hessenDATA hat und keine eigene Instanz eingerichtet wurde. Zudem wird erklärt, dass die Nutzung von hessenDATA durch die Polizei in Einzelfällen erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Kontrolle der Datenzugriffe durch Sicherheitsbehörden auf. Die Antwort könnte Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der Zusammenarbeit zwischen Behörden aufwerfen.