❓ Dokument 20/9562
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Regelung zur freien Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte in Hessen thematisiert. Die Fragestellerin möchte wissen, ob die Landesregierung die Vorteile der freien Heilfürsorge im Vergleich zur Beihilfe anerkennt und ob eine Wiedereinführung geplant ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Justizvollzugsbeamte in Hessen sowie deren Angehörige, die möglicherweise von den Regelungen zur Heilfürsorge und Beihilfe betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Besserstellung der freien Heilfürsorge im Vergleich zur Beihilfe, zur Einführung der freien Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte und zur Attraktivität dieser Berufe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Vorteile der freien Heilfürsorge im Vergleich zur Beihilfe und plant keine Wiedereinführung. Die bisherigen Regelungen wurden aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht fortgeführt.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung könnte auf Widerstand bei den betroffenen Beamten stoßen, da die Regelungen zur Heilfürsorge und Beihilfe direkte Auswirkungen auf deren finanzielle Absicherung im Krankheitsfall haben.