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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/9563

13. Juli 2026Dokument 20/9563 · WP 20Hessen
Lisa Deißler
JustizvollzugTattoosKörperschmuckEinstellungskriterienHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert, ob Tattoos und Körperschmuck bei Bediensteten des Justizvollzugs als Einstellungskriterium gelten. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Regelungen im Justizvollzug und bei der Polizei übereinstimmen und ob sie noch zeitgemäß sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bedienstete im Justizvollzug sowie potenzielle Bewerber für diese Positionen in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu den Einstellungskriterien bezüglich sichtbarer Tattoos und Körperschmuck gestellt, sowie zur Angemessenheit der bestehenden Regelungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung besagt, dass Tattoos und Körperschmuck kein generelles Einstellungskriterium sind, jedoch in Einzelfällen ein Ausschlusskriterium darstellen können. Die Regelungen der hessischen Polizei werden derzeit überarbeitet.

⚡ Einordnung

Die Diskussion um Tattoos und Körperschmuck in öffentlichen Dienststellen wirft Fragen zur Neutralität und Unparteilichkeit auf. Die Regelungen könnten in der Zukunft angepasst werden, um den individuellen Ausdruck der Bediensteten besser zu berücksichtigen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9563, Wahlperiode 20, eingereicht 16. November 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.