❓ Tattoos und Körperschmuck: Einstellungskriterien im Justizvollzug?
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, ob Tattoos und Körperschmuck bei Bediensteten des Justizvollzugs als Einstellungskriterium gelten. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Praxis eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bedienstete im Justizvollzug und die hessische Polizei.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Kriterien für die Einstellung von Bediensteten im Justizvollzug in Bezug auf Tattoos und Körperschmuck gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Tattoos und Körperschmuck kein generelles Einstellungskriterium sind, jedoch im Einzelfall als Ausschlusskriterium wirken können. Die Regelungen der Polizei werden derzeit überarbeitet.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Lisa Deißler von den Freien Demokraten, thematisiert die Eignung von Bewerbern im Hinblick auf Tattoos. Die Landesregierung gibt an, dass die Regelungen der Polizei überarbeitet werden und verweist auf frühere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts.