❓ Dokument 20/9625
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Anzahl und den Status geflüchteter Studierender aus der Ukraine an hessischen Hochschulen. Die Fragestellerinnen erkundigen sich nach den Regelungen und Statistiken bezüglich dieser Studierenden, insbesondere im Hinblick auf Drittstaatenangehörige.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind geflüchtete Studierende aus der Ukraine sowie die hessischen Hochschulen, die diese Studierenden aufnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Zahlen geflüchteter Studierender, deren Staatsangehörigkeit, Immatrikulation und finanzieller Unterstützung gestellt. Zudem wird nach den zuständigen Stellen an den Hochschulen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin für Wissenschaft und Kunst beinhalten, dass es keine belastbaren Daten zu Drittstaatenangehörigen gibt und dass Hessen keine speziellen Regelungen wie andere Bundesländer erlassen hat. Zudem wird auf die Erhöhung des HessenFonds für geflüchtete Studierende hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen geflüchtete Studierende stehen, und die Notwendigkeit von Regelungen zur Unterstützung dieser Gruppe. Es gibt unterschiedliche Ansichten über die Verantwortung der Hochschulen und des Landes Hessen.