❓ Qualifikationen von TV-H-Kräften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Qualifikationen von Lehrkräften, die im Rahmen von TV-H-Verträgen an hessischen Schulen unterrichten. Es wird auf die öffentliche Wahrnehmung und die tatsächlichen Qualifikationen dieser Lehrkräfte eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte an hessischen Schulen, insbesondere solche, die im Rahmen von TV-H-Verträgen beschäftigt sind, sowie die Schüler und Schulen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der Lehrkräfte ohne Lehramtsqualifikation, zur Qualifikation der TV-H-Lehrkräfte und zur fachlich adäquaten Expertise dieser Personen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass zum Stichtag 1. Oktober 2022 8.428 Personen ohne Lehramtsqualifikation an hessischen Schulen unterrichteten. Zudem sind 28 % der TV-H-Lehrkräfte über eine Erste und Zweite Staatsprüfung qualifiziert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass in der Öffentlichkeit TV-H-Lehrkräfte oft mit unqualifizierten Lehrkräften gleichgesetzt werden, was nicht der Realität entspricht. Die Landesregierung betont die hohe Priorität der Lehrkräfteversorgung und die Bemühungen, qualifiziertes Personal einzustellen.