❓ Opferschutzstiftung in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Notwendigkeit einer Opferschutzstiftung in Hessen thematisiert, um Hilfsangebote für Opfer von Straftaten zu fördern. Die Fragesteller betonen, dass der Opferschutz auch nach Abschluss von Strafverfahren wichtig ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Opfer von Straftaten und deren Angehörige in Hessen, sowie die Institutionen, die mit der Opferhilfe befasst sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung plant, eine Opferschutzstiftung einzurichten, wie diese ausgestaltet sein soll, wann sie implementiert wird und mit welchen finanziellen Mitteln sie ausgestattet sein wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in Hessen bereits ein flächendeckendes Netz von Opferberatungsstellen existiert, die kostenlose und vertrauliche Beratung anbieten. Eine zentrale Opferschutzstiftung wird abgelehnt, da das bestehende System nicht beeinträchtigt werden soll.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der FDP vermuten, dass eine Opferschutzstiftung notwendig ist, um die Belange der Opfer zu stärken. Die Landesregierung verweist auf die bereits bestehenden Strukturen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Opferberatungsstellen.