❓ Aktenlieferung an den UNA 19/2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen (Die Linke) thematisiert die Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss UNA 19/2 im Kontext der Veröffentlichung geheimer NSU-Akten. Es wird untersucht, welche Akten dem Ausschuss vorgelegt wurden und welche nicht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Untersuchungsausschuss UNA 19/2, das Landesamt für Verfassungsschutz und die Öffentlichkeit, die an der Aufklärung der NSU-Affäre interessiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Aktenlieferung, insbesondere ob bestimmte Akten vollumfänglich an den UNA 19/2 geliefert wurden und warum möglicherweise nicht alle relevanten Akten übermittelt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport, Peter Beuth, erläutert, dass nur ein Teil der angefragten Akten dem UNA 19/2 vorgelegt wurde. Die übrigen Akten waren laut Beweisbeschlüssen nicht vorlagepflichtig. Die Geheimhaltungsgrade der Akten wurden nicht einheitlich festgelegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass relevante Akten nicht proaktiv an den UNA 19/2 übermittelt wurden. Der Minister erklärt, dass die Landesregierung den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Die Anfrage und die Antwort sind Teil der 20. Wahlperiode des Hessischen Landtags.