❓ Nutzung der Software PIMEYE durch die Hessischen Sicherheitsbehörden (Teil I)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Nutzung der Software PimEyes durch Hessische Sicherheitsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die datenschutzrechtlichen Bedenken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Hessischen Sicherheitsbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger, deren biometrische Daten möglicherweise erfasst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Einsatz der Software bei verschiedenen Behörden, der Häufigkeit des Einsatzes in unterschiedlichen Ermittlungszusammenhängen und der rechtlichen Grundlage für die Nutzung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass PimEyes nur im Testbetrieb eingesetzt wurde und nicht in den regulären Betrieb überführt wurde. Es wird auf die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Software-Nutzung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Antwort der Landesregierung verweist auf die Testphase der Software und betont die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.