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HessenKleine AnfrageDie Linke

Nutzung der Software „PimEyes“ durch die Hessischen Sicherheitsbehörden

13. Juli 2026Dokument 20/9649 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
PimEyesGesichtserkennungDatenschutzSicherheitsbehördenKünstliche Intelligenz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz der Software „PimEyes“ durch die hessischen Sicherheitsbehörden thematisiert. Es wird auf die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken hingewiesen, die mit der Nutzung dieser Software verbunden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die hessischen Sicherheitsbehörden, die Bürgerinnen und Bürger, deren biometrische Daten möglicherweise ohne Zustimmung erfasst werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Nutzung der Software, den Einsatzbereichen sowie der rechtlichen Grundlage gestellt. Insbesondere wird nach den konkreten Einsatzfällen und der Häufigkeit gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Software „PimEyes“ wurde nur im Testbetrieb eingesetzt, eine Überführung in den regulären Betrieb fand nicht statt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz wurden als erfüllt betrachtet.

⚡ Einordnung

Die Nutzung von „PimEyes“ wird kontrovers diskutiert, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Einhaltung der DSGVO. Kritiker befürchten eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9649, Wahlperiode 20, eingereicht 1. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.