❓ Dokument 20/9650
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Nutzung der Software PimEye durch die hessischen Sicherheitsbehörden thematisiert. Es wird untersucht, ob die Software rechtskonform eingesetzt wird und welche Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger getroffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Sicherheitsbehörden, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen sowie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, zur Aufnahme der Software in das Verfahrensverzeichnis gemäß DSGVO und zu Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Betroffenen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Software PimEye wurde nicht in den Wirkbetrieb übernommen und wurde nur im Testbetrieb eingesetzt. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde nicht um Stellungnahme gebeten, da die Software nur im Testbetrieb genutzt wurde.
⚡ Einordnung
Die Nutzung von PimEye wirft Datenschutzfragen auf, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der DSGVO. Es gibt Bedenken, dass die Software Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Diskussion um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizei ist politisch umstritten.