❓ KI-Einsatz im Verantwortungsbereich des HMdIS
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen (Die Linke) thematisiert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS). Es wird nach dem Einsatz von KI-Systemen in der hessischen Polizei und den rechtlichen Rahmenbedingungen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie die hessische Polizei und die Bürgerinnen und Bürger, die durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Sicherheit beeinflusst werden könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Nutzung von KI-Systemen, darunter die rechtlichen Voraussetzungen, die Durchführung von IT-Projekten mit KI-Unterstützung und die Anhörung des Hessischen Datenschutzbeauftragten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Geschäftsbereich des HMdIS keine KI-Systeme oder KI-Komponenten in der hessischen Polizei eingesetzt werden. Zudem wurden nach dem 31. Mai 2022 keine neuen IT-Verfahren mit KI-Unterstützung eingeführt. Die in der Anfrage genannten Anwendungen fallen nicht unter den Regelungsgehalt des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Einsatz von KI-Systemen in der Polizei nicht rechtskonform ist. Die Landesregierung stellt klar, dass keine neuen KI-Projekte nach dem 31. Mai 2022 gestartet wurden und dass die genannten Anwendungen nicht gemäß § 25a HSOG eingesetzt werden.