❓ Dokument 20/9691
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) thematisiert. Der Fragesteller möchte wissen, ob und in welchem Umfang KI-Systeme in der hessischen Polizei eingesetzt werden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie die hessische Polizei.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden mehrere Fragen zu den eingesetzten IT-Systemen, deren rechtlicher Grundlage und den Ergebnissen von Anhörungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums bestätigen, dass im Geschäftsbereich des HMdIS keine KI-Systeme in der hessischen Polizei eingesetzt werden. Zudem wurden nach dem 31. Mai 2022 keine neuen IT-Projekte mit KI-Unterstützung eingeführt. Die Anwendungen in der Anfrage sind keine automatisierten Datenanalysen im Sinne des HSOG, weshalb keine Anhörung des Datenschutzbeauftragten erforderlich war.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen, dass der Einsatz von KI in der Polizei in Hessen sehr restriktiv gehandhabt wird. Dies könnte sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorrufen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und die Effizienz von Polizeiarbeit.