❓ Dokument 20/9694
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Einhaltung des Sonderungsverbots an Ersatzschulen in Hessen, das eine soziale Durchmischung gewährleisten soll. Der Kultusminister gibt Auskunft über Überprüfungen und Regelungen zu Schulgeldforderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schüler und Eltern von Ersatzschulen in Hessen sowie die Träger dieser Schulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einhaltung des Sonderungsverbots, zur Anzahl der Überprüfungen und zu den Kriterien für Schulgeld erhoben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Kultusminister bestätigt, dass zwischen 2015 und 2022 keine Beanstandungen des Sonderungsverbots vorlagen. Alle 198 Ersatzschulen wurden am 13. Juni 2022 überprüft. Es gibt keine starre Obergrenze für Schulgeld.
⚡ Einordnung
Die Einhaltung des Sonderungsverbots ist politisch relevant, da es um Chancengleichheit im Bildungsbereich geht. Der Kultusminister betont die Bedeutung der sozialen Durchmischung und die Verantwortung der Schulträger.