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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Einhaltung des Sonderungsverbotes an Ersatzschulen

7. Dezember 2022Dokument 20/9694 · WP 20Hessen
Christoph Degen
SonderungsverbotErsatzschulenSchulgeldHessenBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Einhaltung des Sonderungsverbotes an Ersatzschulen in Hessen thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Überprüfungen und Regelungen, die sicherstellen sollen, dass der Zugang zu diesen Schulen nicht von der finanziellen Situation der Eltern abhängt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Eltern von Kindern an Ersatzschulen sowie die Träger der Ersatzschulen in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Überprüfung des Sonderungsverbotes, zu den Kriterien der Überprüfung, zu den Ergebnissen der letzten Überprüfungen und zu den finanziellen Belastungen der Eltern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Kultusministers belegen, dass zwischen 2015 und 2022 keine Beanstandungen des Sonderungsverbotes festgestellt wurden. Am 13. Juni 2022 wurden alle 198 genehmigten Ersatzschulen überprüft, ohne dass es Beanstandungen gab. Die Kriterien zur Überprüfung umfassen die Angemessenheit der Schulgeldhöhe im Vergleich zu den finanziellen Möglichkeiten der Eltern.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es wird auf frühere Überprüfungen verwiesen, die keine Beanstandungen ergaben. Die letzte Überprüfung fand am 13. Juni 2022 statt, und die Ergebnisse sind nicht öffentlich zugänglich.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9694, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.