❓ Nicht-Einhaltung von Personalschlüsseln in Kindertagesstätten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von René Rock thematisiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards für Personalschlüssel in Kindertagesstätten in Hessen. Es wird erörtert, welche Meldepflichten bestehen, wenn diese Standards unterschritten werden und welche Maßnahmen zur Vermeidung von Personalengpässen ergriffen werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger von Kindertagesstätten, das Jugendamt sowie die Kinder und Jugendlichen, die in diesen Einrichtungen betreut werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zu den Meldepflichten bei Unterschreitung der Personalschlüssel, zu den Meldemöglichkeiten bei absehbaren personellen Engpässen und zu den Maßnahmen, die ergriffen werden können, um diese zu verhindern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet sind, erhebliche personelle Ausfälle und die Unterschreitung der Mindeststandards dem Jugendamt zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine statistischen Daten zu Meldungen vorliegen und dass die Gewinnung von Fachkräften eine Aufgabe der Träger ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einhaltung der Personalschlüssel nicht immer gewährleistet ist. Es wird auf die gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs verwiesen. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung initiiert, darunter das Landesprogramm "Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher".