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HessenKleine Anfrage

❓ Neubewertung von Immobilien im Erbfall

19. Dezember 2022Dokument 20/9715 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
ErbschaftsteuerImmobilienbewertungFreibeträgeSteuerbelastungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Auswirkungen der Neubewertung von Immobilien im Erbfall auf die Erbschaftsteuer. Die Anpassung der Bewertungsrichtlinien könnte zu einer erheblichen Erhöhung der Steuerbelastung für Erben führen, was in einigen Fällen zu finanziellen Schwierigkeiten führen könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Erben von Immobilien in Hessen, insbesondere in Fällen, in denen die Freibeträge aufgrund steigender Immobilienwerte erschöpft werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Höhe der Einnahmen aus Erbschaftsteuer in den Jahren 2017 bis 2021, zur Anzahl der Erbfälle, zur Verteilung der Einnahmen auf Steuerklassen sowie zur Angemessenheit der Freibeträge.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet die Fragen mit konkreten Zahlen zu den Einnahmen aus Erbschaftsteuer und den zugrunde liegenden Erbfällen. Es wird festgestellt, dass die Freibeträge seit 2009 nicht angepasst wurden und eine Erhöhung aus Sicht der Landesregierung angebracht wäre. Es liegen jedoch keine Schätzungen über die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelungen vor.

⚡ Einordnung

Die Fragestellung bezieht sich auf die Erhöhung der Steuerbelastung für Erben und die Notwendigkeit, die Freibeträge anzupassen. Die Landesregierung hat keine Pläne für Zahlungserleichterungen für Erben, die Schwierigkeiten haben, die Erbschaftsteuer zu entrichten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9715, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.