❓ Dokument 20/9715
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Neubewertung von Immobilien im Erbfall thematisiert, insbesondere die Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer durch die Anpassung der Bewertungsrichtlinien an die Immobilienwertermittlungsverordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Steuerbelastung für Erben erheblich steigen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Erben von Immobilien in Hessen, die aufgrund steigender Werte möglicherweise nicht in der Lage sind, die Erbschaftsteuer ohne Veräußern der Immobilie zu zahlen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der Erbschaftsteuereinnahmen in den Jahren 2017 bis 2021, der Anzahl der Erbfälle, der Verteilung auf Steuerklassen sowie zur Angemessenheit der Freibeträge gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass die Erbschaftsteuereinnahmen in den Jahren 2017 bis 2021 gestiegen sind. Es gibt keine Schätzungen für die zukünftigen Einnahmen unter den neuen Regelungen. Die Landesregierung hält eine Erhöhung der Freibeträge für angebracht, plant jedoch keine Initiative zur Änderung der Freibeträge auf Bundesebene.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die Erbschaftsteuer und die Freibeträge ist politisch umstritten, da unterschiedliche Landesregierungen unterschiedliche Positionen vertreten. Die Erhöhung der Freibeträge wird von der Hessischen Landesregierung unterstützt, jedoch gibt es keine Aussicht auf eine bundesweite Einigung.