❓ Dokument 20/9740
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das neue Einbürgerungsrecht in Deutschland thematisiert, das eine schnellere Einbürgerung für Ausländer ermöglichen soll. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Auswirkungen und Statistiken zu Einbürgerungsanträgen in Hessen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer in Hessen, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, sowie die Landesregierung und die zuständigen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller verlangen Informationen über die Anzahl der einbürgerungsfähigen Ausländer, die Einbürgerungsanträge seit 2014, deren Erfolge und die Gründe für Ablehnungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung konnte keine aktuellen Daten zu den einbürgerungsfähigen Ausländern bereitstellen. Von 2014 bis 2021 wurden 125.500 Einbürgerungsanträge gestellt, von denen 98.200 positiv und 2.100 negativ beschieden wurden. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind nicht statistisch erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Integration von Ausländern in Hessen auf und zeigt die Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen Einbürgerungsrechts. Die Antworten der Regierung sind teilweise unzureichend und lassen Raum für weitere Diskussionen über die Integration und Einbürgerung.