❓ Neues Einbürgerungsrecht - Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die geplanten Änderungen im Einbürgerungsrecht, die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegt wurden. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der einbürgerungsfähigen Ausländer in Hessen und den Einbürgerungsanträgen seit 2014.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer in Hessen, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, sowie die Landesregierung, die die Anfragen beantwortet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der einbürgerungsfähigen Ausländer, der Einbürgerungsanträge seit 2014, der positiven und negativen Bescheide sowie den häufigsten Ablehnungsgründen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine aktuelle Bewertung der neuen Einbürgerungsregelungen vorgenommen. Von 2014 bis 2021 wurden 125.500 Einbürgerungsanträge gestellt, von denen 98.200 positiv und 2.100 negativ beschieden wurden. Die Gründe für Ablehnungen werden nicht statistisch erfasst.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zu den geplanten Änderungen im Einbürgerungsrecht. Die Landesregierung hat keine aktuellen Studien zu den Gründen für die geringe Einbürgerungsrate vorgelegt. Die Anfrage enthält keine konkreten Antworten auf die Fragen zur Anzahl der einbürgerungsfähigen Ausländer.