❓ Dokument 20/9744
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer in hessischen Kommunen thematisiert. Der Fragesteller, Dr. Dr. Rainer Rahn, möchte Informationen über die Kommunen, die ihre Hebesätze erhöht haben, sowie über geplante Erhöhungen und die Gründe dafür.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger und Eigentümer in den hessischen Kommunen, die von den Erhöhungen der Grundsteuer betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Kommunen gestellt, die ihre Hebesätze erhöht haben, zu den genauen Erhöhungen sowie zu den Kommunen, die solche Erhöhungen planen. Zudem wird nach den Gründen für diese Erhöhungen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung stellt fest, dass die Hebesätze für die Grundsteuer von den Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt werden und keine Genehmigungspflicht besteht. Daher sind der Landesregierung keine Informationen über geplante Erhöhungen oder die Gründe dafür bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert ein wichtiges finanzielles Anliegen für die Bürger in Hessen, da die Erhöhung der Grundsteuer direkte Auswirkungen auf die Haushalte hat. Die fehlende Verpflichtung zur Meldung an die Landesregierung könnte zu einer Intransparenz führen.