❓ Grundsteuer-Neuregelung – Ermittlung des Bodenrichtwertes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Ermittlung des Bodenrichtwertes im Rahmen der Grundsteuer-Neuregelung in Hessen. Es wird auf mögliche Inkongruenzen zwischen Bodenrichtwertzonen und Flächennutzungsplänen hingewiesen, die zu Fehlbewertungen führen könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer in Hessen, insbesondere in Kommunen mit möglichen Inkongruenzen zwischen Bodenrichtwertzonen und Flächennutzungsplänen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Überprüfung der Bodenrichtwertzonen und deren Übereinstimmung mit Flächennutzungsplänen sowie zur Handhabung von Widersprüchen gegen Grundsteuermessbeträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält eine Überprüfung der Bodenrichtwertzonen für nicht erforderlich und berichtet von vereinzelt vorliegenden Widersprüchen gegen Bescheide über Grundsteuermessbeträge.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Inkongruenzen zwischen Bodenrichtwertzonen und Flächennutzungsplänen zu Fehlbewertungen führen können. Die Landesregierung antwortet, dass die von den Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte verbindlich sind und keine 'fehlerhaften' Bodenrichtwerte existieren.