❓ Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Existenz von Sprachregelungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch in hessischen Behörden, insbesondere bei der Polizei. Es wird nach bestehenden Empfehlungen und deren Verbindlichkeit gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in hessischen Behörden, insbesondere in Polizeidienststellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es Sprachregelungen für diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch gibt, welche Behörden betroffen sind, und ob diese Regelungen verbindlich sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Informationen über Sprachregelungen in hessischen Behörden und sieht keine Notwendigkeit für eine generelle Erstellung einer solchen Regelung. Die Polizeipräsidien haben jedoch Leitsätze zur Vermeidung diskriminierender Sprache.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn gestellt. Die Landesregierung hat keine Berichtspflicht zu diesem Thema und plant keine generelle Sprachregelung. Die Polizeipräsidien haben spezifische Leitsätze zur Einhaltung des Diskriminierungsverbots.