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HessenKleine Anfrage

❓ Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch

10. Januar 2023Dokument 20/9763 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
DiskriminierungSpracheEmpfehlungenHessenPolizei
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Existenz von Sprachregelungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch in hessischen Behörden, insbesondere bei der Polizei. Es wird nach bestehenden Empfehlungen und deren Verbindlichkeit gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in hessischen Behörden, insbesondere in Polizeidienststellen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob es Sprachregelungen für diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch gibt, welche Behörden betroffen sind, und ob diese Regelungen verbindlich sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Informationen über Sprachregelungen in hessischen Behörden und sieht keine Notwendigkeit für eine generelle Erstellung einer solchen Regelung. Die Polizeipräsidien haben jedoch Leitsätze zur Vermeidung diskriminierender Sprache.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn gestellt. Die Landesregierung hat keine Berichtspflicht zu diesem Thema und plant keine generelle Sprachregelung. Die Polizeipräsidien haben spezifische Leitsätze zur Einhaltung des Diskriminierungsverbots.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9763, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.