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HessenKleine Anfrage

Dokument 20/9763

12. Juli 2026Dokument 20/9763 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
diskriminierungssensibler Sprachgebrauchhessische BehördenPolizeiEmpfehlungenAntidiskriminierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird erörtert, ob es in hessischen Behörden, insbesondere bei der Polizei, Sprachregelungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch gibt. Der Fragesteller bezieht sich auf Empfehlungen aus Berlin und fragt nach deren Umsetzung in Hessen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind hessische Behörden, insbesondere Polizeidienststellen und deren Mitarbeiter sowie die Bevölkerung, die mit diesen Behörden interagiert.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu bestehenden Sprachregelungen in hessischen Behörden gestellt und ob die Landesregierung plant, solche Regelungen einzuführen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Informationen über Sprachregelungen in hessischen Behörden. Es besteht keine Berichtspflicht, und eine generelle Erstellung einer Sprachregelung ist nicht angedacht. Die Polizeipräsidien haben jedoch Leitsätze zur Vermeidung diskriminierender Sprache.

⚡ Einordnung

Die Anfrage thematisiert eine gesellschaftlich relevante Debatte über diskriminierungssensible Sprache. Kritiker der Empfehlungen aus Berlin sehen darin eine Verschleierung der Lebensrealität. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass es in Hessen keine einheitlichen Vorgaben gibt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/9763, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.