❓ Regelung und Praxis des Einsatzes von Dienstwagen und Fahrern für Mitglieder der Landesregierung und sonstiger anspruchberechtigter Personen staatlicher hessischer Institutionen (TeiI I)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Robert Lambrou beschäftigt sich mit der Nutzung von Dienstwagen und Fahrern durch Mitglieder der hessischen Landesregierung und andere berechtigte Personen. Es wird nach den Regelungen, den Kosten und der Transparenz dieser Praxis gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitglieder der hessischen Landesregierung, Fraktionsvorsitzende und andere Funktionsträger staatlicher hessischer Institutionen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Anzahl und Art der Dienstwagen, deren Zuweisung an Nutzer, die zuständigen Stellen für die Bereitstellung sowie die rechtlichen Grundlagen der Nutzung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage und die Antwort des Ministers der Finanzen, die die Regelungen und die Praxis des Einsatzes von Dienstwagen erläutert. Es wird auf die Kfz-Bestimmungen verwiesen und die Notwendigkeit der Transparenz betont.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die heterogene Bewertung der Dienstwagenpraxis durch verschiedene Fraktionen. Es wird auf die Kfz-Bestimmungen verwiesen, die am 28. November 2013 in Kraft traten und deren Gültigkeit 2018 verlängert wurde. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Nutzung der Dienstfahrzeuge auch Aspekte der Sicherheit und des Persönlichkeitsrechts betrifft.