❓ Regelung und Praxis des Einsatzes von Dienstwagen und Fahrern für Mitglieder der Landesregierung und sonstiger anspruchberechtigter Personen staatlicher hessischer Institutionen (TeiI II)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Robert Lambrou thematisiert die Regelung und Praxis des Einsatzes von Dienstwagen und Fahrern für Mitglieder der Landesregierung sowie andere anspruchsberechtigte Personen in Hessen. Es wird auf die Nutzung, Kosten und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitglieder der Landesregierung, Fraktionsvorsitzende und andere besondere Funktionsträger in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach den Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen, den Kosten, den Mitspracherechten bei der Auswahl der Fahrzeuge und den Verfahren zur Dokumentation der Fahrten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für die Nutzung der Dienstwagen kein Nutzungsentgelt erhoben wird. Es gibt keine expliziten Mitspracherechte bei der Auswahl der Dienstwagen. Die Dokumentation der Fahrten erfolgt durch Fahrtenbücher, wobei einige Nutzer digitale Varianten verwenden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nutzung der Dienstwagen nicht ausreichend transparent ist. Die Landesregierung verweist auf bestehende Regelungen und die Notwendigkeit, Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die Antwort enthält keine konkreten Zahlen zu den Kosten der Dienstwagen.