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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Werbevideo "Starke Heimat Hessen" auf dem YouTube-Kanal der Landesregierung

1. August 2019Dokument 20/985 · WP 20Hessen
Günter Rudolph, Marius Weiß
WerbevideoStarke Heimat HessenÖffentlichkeitsarbeitGewerbesteuerHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf das Werbevideo "Starke Heimat Hessen", das auf dem YouTube-Kanal der Landesregierung veröffentlicht wurde. Es wird erörtert, wer das Video in Auftrag gegeben hat, wer es erstellt hat und welche Kosten dabei entstanden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen in Hessen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von den Maßnahmen des Programms "Starke Heimat Hessen" profitieren sollen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Auftraggebern des Videos, den Kosten der Erstellung, der Rechtsgrundlage für den Auftrag und der Bereitschaft der Landesregierung, auch andere Gesetzentwürfe zu bewerben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Video von der Pressestelle des Hessischen Ministeriums der Finanzen in Auftrag gegeben wurde und die Kosten 4.464 € plus Mehrwertsteuer betrugen. Es wird erläutert, dass die Veröffentlichung parallel zu einer Pressekonferenz erfolgte und dass die Landesregierung bereit ist, die Öffentlichkeit über wichtige Vorhaben zu informieren.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat betont, dass das Programm "Starke Heimat Hessen" für die kommunale Familie in Hessen von großer Bedeutung ist und dass die Mittel aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage nicht mehr dem allgemeinen Landeshaushalt, sondern vollständig der kommunalen Familie zugutekommen sollen. Die Fragesteller haben die Wichtigkeit des Programms hervorgehoben und die Landesregierung um Informationen zu den Kosten und der Öffentlichkeitsarbeit gebeten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/985, Wahlperiode 20, eingereicht 1. August 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.