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Kleine Anfrage

❓ Einstellungen nach § 153 der Strafprozessordnung bei vermuteten psychischen Erkrankungen

30. September 2026Dokument 8/6879 · WP 8
Dr. Eva Maria Schneider -Gärtner
Strafprozessordnungpsychische ErkrankungenVerfahrenseinstellungrechtliches GehörStaatsanwaltschaft

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 153 StPO, insbesondere im Zusammenhang mit vermuteten psychischen Erkrankungen von Beschuldigten. Es wird hinterfragt, wie rechtliches Gehör gewährt wird und welche Vorgaben zur Dokumentation von Aussagen bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beschuldigte in Strafverfahren, insbesondere solche mit vermuteten psychischen Erkrankungen, sowie die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung wird gefragt, wie rechtliches Gehör sichergestellt wird, wie viele Einstellungsverfahren ohne psychiatrisches Gutachten stattfanden, welche Protokollierungsrichtlinien existieren und wie die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.

Quelle: , Dokument 8/6879, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.