❓ Einstellungen nach § 153 der Strafprozessordnung bei vermuteten psychischen Erkrankungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 153 StPO, insbesondere im Zusammenhang mit vermuteten psychischen Erkrankungen von Beschuldigten. Es wird hinterfragt, wie rechtliches Gehör gewährt wird und welche Vorgaben zur Dokumentation von Aussagen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschuldigte in Strafverfahren, insbesondere solche mit vermuteten psychischen Erkrankungen, sowie die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung wird gefragt, wie rechtliches Gehör sichergestellt wird, wie viele Einstellungsverfahren ohne psychiatrisches Gutachten stattfanden, welche Protokollierungsrichtlinien existieren und wie die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.