❓ Stand des Smart-Meter-Rollouts in Mecklenburg-Vorpommern und Unterstützung für betroffene Netz- und Messstellenbetreiber
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Fortschritt des bundesweiten Rollouts intelligenter Messsysteme (Smart Meter), der laut Fragestellerin als Grundlage für die Energiewende gilt, aber nur schleppend voranschreite. Die Fragestellerin verweist darauf, dass die Bundesnetzagentur im März 2026 Ermittlungsverfahren gegen 77 Netzbetreiber eingeleitet habe, die bislang kein einziges intelligentes Messsystem installiert haben sollen. Vor diesem Hintergrund fragt sie die Landesregierung nach dem Stand in Mecklenburg-Vorpommern.
👥 Wer ist betroffen?
Netz- und Messstellenbetreiber mit Sitz oder Tätigkeitsgebiet in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere kleine und mittlere Betreiber, sowie die Landesregierung und die Bundesnetzagentur.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1. Wie viele der von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Ermittlungsverfahren betreffen Netz- oder Messstellenbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Ursachen der Verzögerungen beim Smart-Meter-Rollout im Land? 3. In welcher Form steht die Landesregierung im Austausch mit zuständigen Behörden (insbesondere der Bundesnetzagentur) und den betroffenen Betreibern? 4. Welche Möglichkeiten oder Maßnahmen sieht bzw. nutzt die Landesregierung, um den Rollout gerade bei kleinen und mittleren Betreibern zu beschleunigen? 5. Wie steht die Landesregierung zu einer gesetzlichen Verpflichtung mit Sanktionierung als Beschleunigungsmaßnahme?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerin führt an, dass das Messstellenbetriebsgesetz die grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2032 rund 90 Prozent der Pflichteinbaufälle mit Smart Metern auszustatten. Laut Angaben der Bundesnetzagentur, auf die sich die Fragestellerin beruft, wurden im März 2026 Ermittlungsverfahren gegen 77 Netzbetreiber eingeleitet, die bislang kein intelligentes Messsystem installiert haben sollen; mögliche Zwangsgelder würden derzeit im Rahmen eines Anhörungsprozesses geprüft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner eingereicht. Der Termin zur Beantwortung gemäß § 64 Absatz 1 GO LT ist der 10.11.2026; eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument noch nicht vor. Die genannten Zahlen (20 Prozent bis Ende 2025, 90 Prozent bis 2032, 77 eingeleitete Ermittlungsverfahren im März 2026) werden von der Fragestellerin unter Verweis auf das Messstellenbetriebsgesetz bzw. die Bundesnetzagentur angeführt. Die im Dokument erwähnte Kritik von E.ON am Ausbautempo ist als Position dieses Unternehmens gekennzeichnet, nicht als festgestellte Tatsache.