📊 Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes
📋 Worum geht es?
Der Bericht informiert über die Verwendung der Finanzhilfen für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. Er umfasst die Berichtszeiträume und die finanziellen Mittel, die den Verbänden zur Verfügung stehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern, die sozialen Einrichtungen und die Menschen, die deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
🔎 Kernergebnisse
Die Berichte der Spitzenverbände wurden fristgerecht eingereicht. Es gab keine Hinweise auf Rückforderungen der Finanzhilfen. Die Höhe der Finanzhilfen für den Berichtszeitraum beträgt insgesamt 1.033.900 Euro.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung leitet die Berichte an den Landtag weiter. Die Höhe der Finanzhilfen wird auf Grundlage der Beschäftigtenzahlen der Spitzenverbände ermittelt. Die Berichterstattung erfolgt alle zwei Jahre.