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Bericht

📊 Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes

19. Oktober 2026Dokument 8/6902 · WP 8
WohlfahrtspflegeFinanzhilfenBerichtMecklenburg-VorpommernSoziale Dienste
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Bericht informiert über die Verwendung der Finanzhilfen für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. Er umfasst die Berichtszeiträume und die finanziellen Mittel, die den Verbänden zur Verfügung stehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern, die sozialen Einrichtungen und die Menschen, die deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

🔎 Kernergebnisse

Die Berichte der Spitzenverbände wurden fristgerecht eingereicht. Es gab keine Hinweise auf Rückforderungen der Finanzhilfen. Die Höhe der Finanzhilfen für den Berichtszeitraum beträgt insgesamt 1.033.900 Euro.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung leitet die Berichte an den Landtag weiter. Die Höhe der Finanzhilfen wird auf Grundlage der Beschäftigtenzahlen der Spitzenverbände ermittelt. Die Berichterstattung erfolgt alle zwei Jahre.

Quelle: , Dokument 8/6902, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.