⚖️ Dokument 19/115
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf soll die Fortführung der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sichern. Er sieht vor, dass diese Schulen auch über das Schuljahr 2022/2023 hinaus bestehen bleiben können, um den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, deren Eltern sowie Lehrkräfte an Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen weiterhin Schülerinnen und Schüler aufnehmen dürfen und dass bestehende Lerngruppen fortgeführt werden können.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf regelt die Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere den Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen und die Möglichkeit zur Neubildung von Lerngruppen. Es wird ein Mehrbedarf von rund 3 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2023 erwähnt.
⚡ Einordnung
Die Fraktion der CDU hat den Gesetzentwurf eingereicht. Der Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen wird als notwendig erachtet, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Es wird auf den bestehenden Verbesserungsbedarf im Bereich der inklusiven Schule hingewiesen.