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NiedersachsenGesetzentwurfCDU

⚖️ Dokument 19/115

12. Juni 2026Dokument 19/115 · WP 19Niedersachsen
FörderschulenLernenGesetzNiedersachsenInklusion
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen zu sichern. Dies geschieht durch Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz, um den Fortbestand dieser Schulen über das Schuljahr 2022/2023 hinaus zu gewährleisten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Eltern, Lehrkräfte und die Träger der Förderschulen in Niedersachsen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz zu ändern, um die Fortführung von Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen zu ermöglichen und die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den 5. Jahrgang auch nach dem Schuljahr 2022/2023 zu gestatten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen zu den Paragraphen des Niedersächsischen Schulgesetzes, die den Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen regeln. Zudem wird ein Mehrbedarf von rund 3 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf wird von der CDU-Fraktion unterstützt, da er den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Förderbedarfen Rechnung trägt. Kritiker könnten jedoch auf die Herausforderungen der Inklusion hinweisen, die weiterhin bestehen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/115, Wahlperiode 19, eingereicht 22. November 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.