⚖️ Dokument 19/115
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen zu sichern. Dies geschieht durch Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz, um den Fortbestand dieser Schulen über das Schuljahr 2022/2023 hinaus zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Eltern, Lehrkräfte und die Träger der Förderschulen in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz zu ändern, um die Fortführung von Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen zu ermöglichen und die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den 5. Jahrgang auch nach dem Schuljahr 2022/2023 zu gestatten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Änderungen zu den Paragraphen des Niedersächsischen Schulgesetzes, die den Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen regeln. Zudem wird ein Mehrbedarf von rund 3 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf wird von der CDU-Fraktion unterstützt, da er den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Förderbedarfen Rechnung trägt. Kritiker könnten jedoch auf die Herausforderungen der Inklusion hinweisen, die weiterhin bestehen.