❓ Arbeitszeiterfassung und Regelungen für nicht lehrendes Personal an Schulen in Niedersachsen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Arbeitszeiterfassung und die organisatorischen Regelungen für nicht lehrendes Personal an öffentlichen Schulen in Niedersachsen zu erhalten. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Gruppen von nicht lehrendem Personal eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind nicht lehrende Mitarbeiter an öffentlichen Schulen in Niedersachsen, einschließlich Schulassistenten, pädagogischen Mitarbeitern und Verwaltungspersonal.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage ist, wie die Arbeitszeit der verschiedenen Gruppen von nicht lehrendem Personal erfasst wird und welche Regelungen dafür bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt aus, dass es derzeit keine einheitlichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gibt. Die Arbeitszeit wird nach tarifvertraglichen Regelungen erfasst, und die Schulleitungen sind für die Kontrolle verantwortlich. Elektronische Systeme zur Zeiterfassung stehen nicht zur Verfügung, und die Arbeitszeiterfassung erfolgt meist manuell.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die aktuelle Gesetzeslage verwiesen und erklärt, dass eine gesetzliche Umsetzung des BAG-Beschlusses zur Arbeitszeiterfassung noch aussteht. Es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung für nicht lehrendes Personal.