❓ Dokument 19/11891
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den Schutz von Kindern und Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Jugendämtern. Angesichts eines Vorfalls in Stade wird die Notwendigkeit von Präventions- und Schutzstrukturen hervorgehoben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Beschäftigten in diesen Einrichtungen und Jugendämtern.
🎯 Was wird gefragt?
Die Abgeordneten fragen, welche landesweiten Präventions- und Schutzkonzepte existieren, welche Anforderungen die Landesregierung an diese Konzepte stellt und wie deren Umsetzung überprüft wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es gesetzliche Vorgaben zur Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten gibt und dass die Verantwortung für den Schutz der Beschäftigten bei den jeweiligen Arbeitgebern liegt. Es werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung der Mitarbeitenden erwähnt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen in der Jugendhilfe. Die Landesregierung verweist auf bestehende gesetzliche Regelungen und die Verantwortung der Träger für den Schutz der Mitarbeitenden. Es wird auf die Notwendigkeit von Gefährdungsanalysen und Risikobewertungen hingewiesen.