❓ Dokument 19/11902
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Erschwernisausgleich für Waldflächen in Natura 2000-Gebieten. Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Stand der ausstehenden Zahlungen und der Vorbereitung einer neuen Verordnung zur Regelung des Erschwernisausgleichs.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Waldbewirtschafterinnen und -bewirtschafter in Niedersachsen, die durch naturschutzbedingte Einschränkungen in ihrer Bewirtschaftung betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob eine neue EA-VO-Wald in Vorbereitung ist, wann diese in Kraft treten wird, welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer Anschlussregelung ergriffen wurden und ob eine rechtzeitige Auszahlung des Erschwernisausgleichs für die Jahre 2025 und 2026 zu erwarten ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die EA-VO-Wald überarbeitet wird und ein Inkrafttreten im 1. Halbjahr 2027 angestrebt wird. Zahlungen für 2025 können erfolgen, sobald die Rechtsgrundlage in Kraft tritt. Ein Zinsanspruch besteht nicht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die EA-VO-Wald rückwirkend ab 01.01.2025 in Kraft treten soll. Die Landesregierung hat keine konkreten Auszahlungssummen genannt, da diese erst nach der Verwaltungskontrolle ermittelt werden können. Die Fraktion der Christlich Demokratischen Union Deutschlands hat die Anfrage eingereicht.