❓ Dokument 19/11903
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Sicherung des Regionalen Gesundheitszentrums Lehrte und die Voraussetzungen für eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung. Es wird erörtert, wie die medizinische Versorgung vor Ort aufrechterhalten werden kann, insbesondere im Hinblick auf die geplante Verlagerung von Krankenhauskapazitäten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Lehrte und den umliegenden Kommunen, die auf eine wohnortnahe medizinische Versorgung angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten Voraussetzungen, die das Regionale Gesundheitszentrum Lehrte erfüllen muss, um als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anerkannt zu werden. Zudem wird nach den Möglichkeiten der Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Voraussetzungen für die Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung umrissen und erklärt, dass die Erfüllung dieser Voraussetzungen derzeit geprüft wird. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die für die Abrechnung von Leistungen entscheidend sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Bedeutung der wohnortnahen Versorgung und verweisen auf die geplante Investition von mindestens 25 Millionen Euro durch die Region Hannover. Die Landesregierung hat die Entwicklung des Regionalen Gesundheitszentrums als innovatives Modell hervorgehoben und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung dargelegt.