📊 Dokument 19/142
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Jahr 2018 und die Bereitstellung von 59 Millionen Euro an Fördermitteln für nichtbundeseigene Schienenstrecken. Es wird auf frühere Beschlüsse des Landtags verwiesen und die Erwartung an einen Bericht der Landesregierung bis Ende 2022 geäußert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Nutzer und Betreiber von nichtbundeseigenen Schienenstrecken sowie die Landesregierung von Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Landesregierung einen Bericht über die Fördermittel bis zum 31.12.2022 vorlegt und die Förderrichtlinie entsprechend den Kritikpunkten des Landesrechnungshofs anpasst.
🔎 Kernergebnisse
Das Dokument enthält Informationen über die bereits fertiggestellte Förderrichtlinie, die derzeit intern abgestimmt wird. Ein Beteiligungsverfahren ist für das 4. Quartal 2022 und das 1. Quartal 2023 geplant, mit einem Inkrafttreten im Frühjahr 2023.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass die Landesregierung die Kritikpunkte des Landesrechnungshofs berücksichtigt hat. Die Bereitstellung der Fördermittel und die geplante Förderrichtlinie sind von Bedeutung für die Entwicklung der Schieneninfrastruktur in Niedersachsen.