Zurück zur Übersicht
NiedersachsenKleine AnfrageCDU

Dokument 19/150

12. Juni 2026Dokument 19/150 · WP 19Niedersachsen
Volker Meyer, Jan Bauer, Lukas Reinken, Sophie Ramdor, Thomas Uhlen, Eike Holsten
HeimmindestbauverordnungEinzelzimmerDoppelzimmerBehindertenhilfePflegeeinrichtungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf die seit dem 01.10.2022 geltende Heimmindestbauverordnung in Niedersachsen, die bauliche Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe festlegt. Die Abgeordneten möchten Informationen über die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Anzahl und Qualität der Wohnräume in Pflegeeinrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bewohner von Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen, insbesondere einkommensschwache Nutzer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordneten fragen nach dem Verhältnis von Einzel- zu Doppelzimmern, den Auswirkungen auf die Mindestquadratmeterzahlen, der zukünftigen Verfügbarkeit von Plätzen in besonderen Wohnformen und den finanziellen Folgen für Nutzer.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage thematisiert wichtige Aspekte der Wohnqualität in Pflegeeinrichtungen und könnte Auswirkungen auf die Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf haben. Die CDU-Fraktion zeigt sich besorgt über mögliche finanzielle Belastungen für einkommensschwache Nutzer.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/150, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.