❓ Durchführung und Organisation von Verkehrsschauen in Niedersachsen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, welche Erkenntnisse die Landesregierung über die Durchführung von Verkehrsschauen in Niedersachsen hat. Die Fragesteller interessieren sich insbesondere für die Regelungen und Organisation dieser Verkehrsschauen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Straßenverkehrsbehörden in Niedersachsen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die die Straßen nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Einführung des Merkblatts für Verkehrsschauen, der Organisation der Verkehrsschauen, den zuständigen Behörden und den durchgeführten Verkehrsschauen in den letzten zehn Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Merkblatt nicht eingeführt wurde und dass die unteren Verkehrsbehörden eigenverantwortlich für die Durchführung der Verkehrsschauen zuständig sind. Es liegen keine Erkenntnisse über die Durchführung der Verkehrsschauen in den letzten zehn Jahren vor, da keine Berichtspflichten bestehen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung sieht derzeit keinen Verbesserungsbedarf bei der Durchführung von Verkehrsschauen. Es wird berichtet, dass alle zwei Jahre Verkehrsschauen durchgeführt werden sollten, und dass es 115 Verkehrsbehörden in Niedersachsen gibt.