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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 19/260

19. Dezember 2022Dokument 19/260 · WP 19Niedersachsen
Sophie Ramdor, Volker Meyer, Jan Bauer, Thomas Uhlen, Eike Holsten
WohngeldreformAntragsbearbeitungPersonalkapazitätenKostenNiedersachsen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Umsetzung der Wohngeldreform in Niedersachsen, die eine Erhöhung der Bezugsberechtigten von 600.000 auf 1,4 Millionen Haushalte vorsieht. Die Abgeordneten erkundigen sich nach der Antragsbearbeitung und den notwendigen personellen Kapazitäten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Haushalte in Niedersachsen, die Wohngeld beantragen oder bereits beziehen, sowie die zuständigen Wohngeldbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordneten fragen, wie eine fristgerechte und niedrigschwellige Antragsbearbeitung sichergestellt werden kann, welche personellen Kapazitäten benötigt werden und welche Kosten durch zusätzliche Mitarbeiter entstehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die IT-Verfahren ab Januar 2023 bereit sein werden und vorläufige Zahlungen eingeführt werden, um Wartezeiten zu minimieren. Es wird ein Anstieg der Wohngeldbezieher auf rund 2 Millionen Haushalte erwartet, was zusätzliche personelle Kapazitäten erfordert. Für Niedersachsen werden jährliche Mehrkosten von etwa 9,05 Millionen Euro geschätzt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Antragsverfahren und fordern eine Vereinfachung. Die Landesregierung gibt an, dass die Wohngeldbehörden auf die Reform vorbereitet sind und dass die Bundesregierung jährliche Mehrkosten von 90,5 Millionen Euro für alle Länder erwartet.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/260, Wahlperiode 19, eingereicht 19. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.