❓ Dokument 19/271
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Maßnahmen der niedersächsischen Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Abgeordneten fragen nach der aktuellen Situation, den verfügbaren Frauenhausplätzen und den geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen und Mädchen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind, sowie Kinder, die in diesen Kontexten leiden. Auch Täter von Gewalt werden in den Maßnahmen berücksichtigt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, was die Landesregierung gegen Gewalt gegen Frauen plant, wie viele Frauenhausplätze aktuell zur Verfügung stehen und ob diese den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen. Zudem wird nach den Adressaten der Maßnahmen und der geplanten Täterarbeit gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Niedersachsen über ein gut ausgebautes Netz an Frauenunterstützungseinrichtungen verfügt. Aktuell gibt es 419 geförderte Frauenhausplätze und rund 650 Kinderplätze. Die Landesregierung plant, die Unterstützung für Frauenhäuser und Beratungsstellen auszubauen und sich auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt einzusetzen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit, die Istanbul-Konvention in Niedersachsen umzusetzen. Die Landesregierung plant die Einrichtung eines interministeriellen Arbeitskreises zur Fortentwicklung der Maßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßig 10 % bis 15 % der Frauenhausplätze frei sind, was auf unterschiedliche regionale Bedarfe hinweist.